Rahmenvertrag 21900 für Kirche und Sozialwesen
Die Rabatte des Rahmenvertrages gelten für:
- auf eine Einrichtung zugelassene Dienstfahrzeuge
- auf Mitarbeiter Ihrer Einrichtung zugelassene Privatfahrzeuge, die 2/3 dienstlich genutzt werden
Berechtigt sind
Evangelische Kirche und Diakonie (genaue Informationen umseitig)
Die Abwicklung erfolgt mir dem HKD-Bezugsschein:
Einrichtungen - Dienstfahrzeuge, die auf eine Einrichtung zugelassen werden:
- Füllen Sie die HKD-Bezugsschein-Anforderung leserlich aus.
- Ein Zeichnungsberechtigter der Einrichtung unterschreibt und stempelt die Bezugsschein-Anforderung.
- Schicken Sie die HKD-Bezugsschein-Anforderung an die HKD.
- Bei privaten/kommunalen medizinischen und sozialen Pflegediensten ist zusätzlich eine Kopie des Schreibens, in dem Kunden das Institutskennzeichen (IK-Nummer) mitgeteilt wird, erforderlich. (Kopie des Schreibens der Sammel- und Verteilungsstelle tK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft lnstitutionskennzeichen)
- Schicken Sie uns die Bezugsschein-Anforderung per E-Mail an: mobilitaet@hkd.de oder per Post an die HKD mbH, Herzog-Friedrich-Straße 45, 24103 Kiel.
Tipp: HKD-KFZ-Vollmacht nutzen!
- Lassen Sie sich vom Fuhrparkmanager der berechtigten Einrichtung die HKD-KFZ-Vollmacht ausstellen. So kann kurzfristig der Bezugsschein direkt im Kundenauftrag bei uns angefordert werden (per E-Mail oder Fax). Die Bezugsschein-Anforderung muss nicht mehr ausgefüllt werden. Die Vollmacht muss im Original eingereicht werden.
Mitarbeiter einer berechtigten Einrichtung - Privatwagen, die dienstlich genutzt werden:
- Füllen Sie die HKD-Bezugsschein-Anforderung für 2/3 dienstliche Nutzung leserlich aus, versehen Sie sie mit der Unterschrift des Mitarbeiters und schicken Sie sie per E-Mail-Anhang, Fax oder per Post an die HKD zurück.
Der Bezugssschein muss
vor Auslösung der Bestellung bei uns angefordert werden. Wir verschicken den Bezugsschein kostenlos. Die Abwicklung dauert in der Regel
nur wenige Tage.
Alle benötigten
Vordrucke finden Sie und Ihre Kunden im Internet unter:
im Bereich Service & Download (
Kein Login notwendig):
- Vordrucke zur Bezugsschein-Anforderung
- Vordrucke für die HKD-KFZ-Vollmacht
Berechtigtenkreis des Rahmenvertrages 21900 für den kostenlosen HKD-Bezugsschein:
- Die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre 23 Gliedkirchen, Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Dekanate, alle rechtlich selbstständigen Einrichtungen, Werke und Dienste der Evangelischen Kirche in Deutschland, insbesondere die Körperschaften des öffentlichen Rechts
z.B. Kirchengemeinden, Verwaltungsstellen, Pfarrämter, Kirchenkreise
- Die Diakonie einschließlich der von ihr u.a. betriebenen Krankenpflege-, Behinderten-, Alten- und Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Beratungsstellen, Banken, Versicherungen und Hotelbetriebe sowie alle der Diakonie angeschlossenen rechtlich selbstständigen Einrichtungen, Werke, Dienste und Fachverbände
z.B. Diakonisches Werk, Pflegeheim in Trägerschaft der Diakonie, von der Diakonie betrieben Tafeln, Kitas in diakonischer Trägerschaft...
- Der Verband der Diözesen Deutschlands mit den ihm angehörenden 27 (Erz-) Bistümern, rechtlich selbständige Kirchengemeinden, Kirchenstiftungen und Kirchengemeindeverbänden sowie alle rechtlich selbstständigen Einrichtungen, Werke und Dienste der Katholischen Kirche in Deutschland, insbesondere die Körperschaften des öffentlichen Rechts
z.B. katholische Kirchengemeinden, Bistumsbüro, Diözesanverwaltung...
- Der Deutsche Caritasverband mit seinen Untergliederungen und Fachverbänden einschließlich der von ihnen u.a. betriebenen Krankenpflege-, Behinderten-, Alten- und Bildungse inrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Beratungsstellen, Banken, Versicherungen und Hotelbetriebe
z.B. Caritasverband, Pflegedienst der Caritas, Telefonseelsorge in Trägerschaft der Caritas, der Caritas angeschlossene Pflegefachschule...
- Alle weiteren der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) angehörigen kirchlichen Körperschaften und kirchlichen Rechtsträger, Stiftungen und Anstalten (über die Katholische und Evangelische Kirche Deutschlands hinaus), einschließlich der von ihnen u. a. betriebenen Krankenpflege-, Behinderten-, Alten- und Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Beratungsstellen, Banken, Versicherungen und Hotelbetriebe
z.B. freikirchliche Pfingstgemeinde, Bildungswerk der methodistischen Kirche ...
- Die weitere Freie Wohlfahrtspflege mit ihren Spitzenverbänden, deren Mitgliedsverbänden bzw. -organisationen
z.B. die Arbeiterwohlfahrt e.V., das Deutsche Rote Kreuz e.V., die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V., Malteser Hilfsdienst e.V., Die Johanniter, "Essen auf Rädern" in Trägerschaft der AWO, mobiler Pflegedienst des DRK...
- Soziale Dienste und Einrichtungen in privater Trägerschaft wie u.a. Krankenhäuser, Alten- und Behinderteneinrichtungen, Kliniken, Arztpraxen und Pflegedienste
- Stiftungen und Anstalten in privater Trägerschaft.
z.B. Hilfsorganisationen, Seniorenheime, Schulen, Jugendhilfe-Einrichtungen...
- Firmenverbund der Evangelischen Bank eG (EB), Evangelische Bank eG, HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH, EDG Immobilien GmbH, EDG Kiel-Stiftung
- Die Mitarbeiter der oben genannten Einrichtungen
Entscheidend ist immer die
Trägerschaft/Mitgliedschaft/Zugehörigkeit des jeweiligen Kunden.